Pünktlich zum Sommerbeginn können sich Reisende im EU-Ausland über die Abschaffung der ungeliebten Roaming-Gebühren freuen. Für Verbraucher heißt das: telefonieren, SMS versenden und surfen im mobilen Internet zum Inlandstarif. Die Roaming-Verordnung gilt für alle 28 EU-Staaten sowie in Norwegen und Island. Doch Vorsicht, es gibt Ausnahmen.
Abschaffung von Roaming-Gebühren
Wo es Ausnahmen gibt
Die Abschaffung der Roaming-Gebühren gilt nur für vorübergehende Aufenthalte im Ausland. Wenn Kunden die Abschaffung der Roaming-Gebühren dauerhaft zu ihren Gunsten nutzen, zum Beispiel indem sie eine günstigere SIM-Karte im EU-Ausland kaufen und dauerhaft im Inland nutzen, können die Mobilfunkanbieter weiterhin zusätzliche Kosten in Rechnung stellen. „In diesem Fall könnte es passieren, dass beispielsweise der polnische Mobilfunkbetreiber, bei dem Sie die SIM-Karte gekauft haben, Aufschläge berechnet, wenn Sie mit der Karte nur in Deutschland telefonieren“, erklärt André Schulze-Wethmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Tarif nur für Deutschland
Hinzu kommt, dass einige Anbieter auf die neue Roaming-Verordnung reagieren und ausschließlich „Inlandstarife“ anbieten. Die Nutzung der Mobilfunkkarte im Ausland ist dann nicht mehr möglich. Daher sollten Verbraucher vor einem neuen Vertragsabschluss oder einer Auslandsreise prüfen, ob sie mit ihrem Vertrag im EU-Ausland telefonieren und mobil surfen können.
Telefonate und SMS von Deutschland ins EU-Ausland
„Roam like at home“ gilt nicht im Heimatland. Wenn ein Kunde von Deutschland aus in ein ausländisches Netz telefoniert oder eine SMS ins EU-Ausland versendet, können Mobilfunkanbieter weiterhin höhere Preise als beim Heimtarif berechnen.
Kostenfalle bei Kreuzfahrten
Schiffe bleiben ebenfalls von der Roaming-Verordnung unberührt. Daher sollten insbesondere Kreuzfahrturlauber beim Telefonieren mit dem Handy vorsichtig sein – sei es an der Nordsee, Ostsee, im Mittelmeer oder der Atlantikküste, denn häufig werden die Netze an Bord der Schiffe von speziellen Schiffnetzbetreibern versorgt, die den Dienst mittels Satellit anbieten. Hierbei können sich die Kosten pro Gesprächsminute auf bis zu fünf Euro belaufen.
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