„Der erste juristische Reisebegleiter für ganz Deutschland“ – so wirbt das vorliegende Buch bereits auf der Titelseite. Gegenwärtig wird der Reisemarkt mit touristischen Begleitern zu 100, 88, 66 usw. Sehenswürdigkeiten überflutet. Dieser Reisebegleiter führt zu 77 außergewöhnlichen Orten, die „jeweils auf ganz eigene Weise von (Un)Recht und Gerechtigkeit erzählen. Im Vorwort gibt der Autor Prof.Dr. André Niedostadek (Hochschule Harz) den Hinweis, warum es gerade 77 Orte sind, die zu den Anfängen der Rechtssprechung, zu kuriosen Rechtsbräuchen und zu erstaunlichen Exponaten führen. Niedostadek: „ Die Sieben ist bewusst gewählt wegen ihrer besonderen Bedeutung in der Welt des Rechts: Sie steht etwa für die sieben Kurfürsten bei der mittelalterlichen Königswahl, sie markiert die Schwelle zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, die bekanntlich mit sieben Jahren beginnt, oder sie begegnet uns im Urheberrecht, die siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt.“
„Es geht um Orte, die für große Ideen stehen, und Orte, die im Kleinen vom Recht erzählen. Und es geht um Orte der Erinnerung – nicht selten, weil dort Recht missbraucht und pervertiert wurde. Auch sie gehören dazu, weil sich dort eindringlich zeigt, was geschieht, wenn Rechtstaatlichkeit zerbricht.“
Das Frühjahr steht vor der Tür, und wir freuen uns, einige der im Reiseführer vorgestellten Orte mit ihren Geschichten kennenzulernen. Das Steinkreuz vor unserer Tür im Havelland ist im Band zwar nicht erwähnt, schließlich kann der Band nicht sämtliche Orte des Rechts vorstellen. Um so schöner ist es, dass es bis heute existiert und an einen Ort der Rechtsprechung erinnert. Auch das Steinkreuz an der Kreuzung von Welfesholz (Hettstedt – Gerbstedt-Sandersleben) im Mansfelder Land fehlt.

Das Steinkreuz von Welfesholz im Mansfelder Land.
Hier einige der rechtshistorischen Orte, die vorgestellt werden:
Legendenbildung: Die historische Mühle von Sanssouci (Brandenburg)
Obwohl die Mühle erst in der Zeit nach Friedrich II. errichtet wurde, ist sie dennoch ein anschauliches Beispiel für die Macht des Rechts. Es geht auf ein Ereignis zurück, das sich 1779 in Schlesien in der Region Züllichau (heute Zulechów, Polen) zugetragen hat und als Müller-Arnold-Prozess in die Rechtsgeschichte einging.

An der Historischen Mühle Sanssouci, Foto: D.Weirauch
Friedrich II. ergriff in dem Rechtsstreit persönlich Partei für den Müller Arnold, hob die Urteile gegen diesen auf und erklärte: „ Denn ein Justiz-Collegium, das Ungerechtigkeit ausübt, ist gefährlicher und schlimmer, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Passiones auszuführen, vor die kann sich kein Mensch Hüten.“ Arnold bekam Schadensersatz, die Richter verloren ihre Posten. Niedostadek: „Der Müller-Arnold-Prozess gilt als Initialzündung für die richterliche Unabhängigkeit, selbst wenn es noch Jahrzehnte dauerte , diesen Grundsatz gesetzlich zu verankern.“
Denkmalwürdig: Das Rügegericht in Volkmannrode (Sachsen-Anhalt)
Volkmannrode ist eine Wüstung eine aufgegebene Siedlung nahe Stangerode, unweit der bekannten Burg Falkenstein im Harz (Sachsen-Anhalt). Es ist ein besonderer Ort des Rechts, obwohl seine Geschichte schwer zu rekonstruieren ist. Das Rügegericht hat sich seit Jahrhunderten erhalten als Gerichtsort für die niedere Gerichtsbarkeit der umliegenden Ortschaften. Erstmals 1489 erwähnt als „Klage- und Rügegericht“ existierte es fast vierhundert Jahre bis 1875.

Sogenanntes Rügegericht bei Volkmannrode im Unterharz Foto: Weirauch
Bereits 1608 errichtete man eine noch heute erhaltene und restaurierte Gerichtshütte. Das als Flächendenkmal ausgewiesene Rügegericht Volkmannrode gilt als die älteste erhaltene Gerichtsstätte dieser Art im deutschsprachigen Raum. Niedostadek: Selbst wenn Volkmannrode etwas abseits liegt, hat sich dort ein interessantes Stück Rechtsgeschichte bewahrt, das zum Beispiel bei einer Wanderung entdeck werden will und zum Verweilen einlädt.
Wir besuchten vor Jahren das Rügegericht Volkmannroide, hier unsere damalige Reminiszenz.
Wo befindet es sich ? Rügegericht Volkmannrode, nördlich der Landstraße von Abberode/Tilkerode nach Stangerode, nahe der Einmündung des Flüsschens Wiebeck in die Eine, auf einer Anhöhe
Der #TourJur-Tipp empfiehlt einen Besuch in das Kriminalpanoptikum im nahegelegene Aschersleben. Es zeigt eine polizeihistorische Ausstellung im ehemaligen Stadtgefängnis.

Kriminal-Panoptikum in Aschersleben
Hier erfahrt ihr mehr über Aschersleben, die älteste Stadt in Sachsen-Anhalt
Symbol der Freiheit: Die Rolandstatue in Bremen
Die mächtige Steinstatur steht seit 1404 auf dem Bremer Markplatz: Als Rechtsymbol und Sinnbild für die in der Vergangenheit hart erkämpfte Unabhängigkeit der Stadt. „Der wehrhafte Ritter und Hüter des Rechts“ bezeugt, „Freiheit und Rechte sind kostbar und keineswegs selbstverständlich. Sie wollen verteidigt werden.“ Seit 2004 gehören der Bremer Roland und das Rathaus zum UNESCO-Welterbe. Ein Stück Bremer Rechtsgeschicht, das man buchstäblich auf einer 2-Euro-Gedenkmünze bei sich tragen kann. Bremer Roland, Am Markt, 28195 Bremen. Jeder vorgestellte Ort des Reisebegleiters enthält auch einen #TourJur-Tipp, die Wissbegierige zu weiteren Rechtsorten in der Nähe führen und teilweise überraschende Erkenntnisse bieten. So verweist der#TourJur-Tipp beim Roland in Bremen auf einen lohnenden Besuch des denkmalgeschützten Alten Gerichtshauses, in dem heute des Landgericht untergebracht ist (Domsheide 16). Dort finden sich an einer Wandleiste noch immer Brandspuren. „Sie stammen von einem Verteidiger, der in den 1960er-Jahren dort seine Zigarren ablegte. Andere Zeiten, andere Sitten!“
Die Landvogtei: Das Storm-Haus in Husum (Schleswig-Holstein)
Theodor Storm (1817-1888) , einer der bekanntesten und meistgelesenen Dichter der deutschen Literatur, der mit seinen Werken „Immensee“ und „Der Schimmelreiter“ berühmt wurde, blieb zeitlebens trotz seiner literarischen Erfolge finanziell auf seine juristische Tätigkeit angewiesen. Das Theodor-Storm-Haus erinnert noch heute an diese beiden Facetten seines Lebens. In seinem literarischen Schaffen verarbeitet Storm immer wieder juristische Themen. „Storms Leben zeigt, wie sich Recht und Literatur wechselseitig beeinflussen und bereichern. Der Dialog zwischen beiden Welten macht sein Werk einzigartig.“ – so Niedostadek. Storm-Haus, Wasserreihe 31, 25813 Huseum.vMehr im Internet: www.storm-gesellschaft.de
Der#TourJur-Tipp an diesem Ort verweist auf das Literaturmuseum „Theodor Storm“ im Heilbad Heiligenstadt (Am Berge 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt).
Fazit: Ein ungewöhnlicher Reiseführer, der nicht nur „Recht sehenswert!“, sondern auch recht lesenswert ist. Unterhaltsam, sehr informativ, kurzweilig und durchaus spannend, nicht nur für Reisefreudige, sich dem Recht auf touristischen Pfaden zu nähern.
André Niedostadek: Recht sehenswert! 77 einzigartige Orte des Rechts in Deutschland entdecken. Verlag C.H.Beck GmbH München 2025. ISBN 978 3 406n83277 2. Der Verlag im Internet: www.beck.de
Ein Tipp von mir für einen Besuch im Harz: Burg Falkenstein, ebenfalls mit einem spannenden Bezug zur Rechtsgeschichte, lest hier mehr.

Gedenkstein für Eike von Repgow auf der Wallanlage Foto: Weirauch

Der „Sachsenspiegel“, ausgestellt auf der Burg Falkenstein Repro: Weirauch
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