Unverständlich: Passagierkontrolle in zwei Ausbildungsberufe geteilt
Das Fliegen ist für die meisten Passagiere keine reine Freude mehr. Im Gegensatz zu früher. Aber gewisse Unannehmlichkeiten ließen sich vermeiden. Da sind in Deutschland beispielsweise die meist langen und unübersichtlichen Schlangen bei der Fluggastkontrolle. Sicher – auch hier wird Personalmangel ganz groß geschrieben. Aber folgendes Szenario schreit förmlich – um im Luftfahrtjargon zu bleiben – zum Himmel:
Nach dem Check In, der dank cleverer Airlines meist zügig abgewickelt wird, bilden sich am Kontrollpunkt lange Schlangen, vielfach auch deshalb, weil der einzelne Kontrolleur nicht nach kommt – aber im Hintergrund stehen zwei andere, drehen quasi Däumchen, statt dem Kollegen zu Hilfe zu eilen.
Weshalb das gar nicht so selten zu beobachten ist? Die d ü r f e n gar nicht helfend einspringen, denn sie sind zwar a u c h, wie der überlastete Kollege, Luftsicherheitsassistenten – haben aber einen anderen „Beruf“. Es ist absolut unverständlich, aber bittere Tatsache: Die personen- und warenbezogene Kontrolle der Passagiere an den deutschen Flughäfen wird von zwei unterschiedlichen Ausbildungsberufen vollzogen.
Das wurde kürzlich auf einer Tagung moniert, zu der der Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) Mitglieder des LPC (Luftfahrt Presse Club) eingeladen hatte. Verbandspräsident Udo Hansen sehr deutlich: „Unser Ziel ist es, zu e i n e r Ausbildung zu kommen“, also zu e i n e m Beruf für die entsprechende Personengruppe, „denn dann wären die Kontrolleure endlich
ü b e r a l l einsetzbar“.
Wenn Hansen dieses Ziel ernsthaft verfolgt, steht ihm ein ziemlich aufwändiger, wenn nicht hoffnungsloser Kampf gegen den deutschen Amtsschimmel bevor. Denn dafür müsste das Luftsicherheitsgesetz geändert werden.
Das unterscheidet nämlich den Beruf des „Luftsicherheitsassistenten“ (§ 5 LuftSIG) von dem der „Kontrollkraft für Personal und mitgeführte Gegenstände“ (§ 8 LuftSIG). Das liest sich auch so:
O „Als Luftsicherheitsassistent nach § 5 sind Sie für die Fluggastkontrollen, Hand- und Reisegepäckkontrollen sowie Röntgenbildauswertung und Einhaltung von EU-relevanten Sicherheitsstandards verantwortlich“.
O „Als Kontrollkraft nach § 8 sind Sie für die Personal- und Warenkontrollen, Hand- und Reisegepäckkontrollen, Kfz-Kontrollen, Röntgenbildauswertung und Einhaltung von EU-relevanten Sicherheitsstandards verantwortlich“.
Dass dies zwei unterschiedliche Berufe sein sollen – es praktisch auch so gehandhabt wird -, erschließt sich nur einem typisch deutschen Bürokratismus. Der sogenannte „gesunde Menschenverstand“ kann da nur noch kapitulieren. Zumal auch die Ausbildungszeit von etwa sechs Monaten, das Anlernen selbst, die Anforderungen und Vorbildungen wie auch die Prüfungen identisch sind.
Aber diese hier geschilderten Ungereimtheiten sind nicht die einzigen Negativa, die beim deutschen System der Luftsicherheit zu beklagen sind. Es ist auch der Föderalismus der Bundesrepublik, der die Luftsicherheit gefährdet. Jeder Airport schließlich verfolgt seine eigenen Vorstellungen, selbst so nahe gelegene Plätze wie Bonn und Köln unterscheiden sich, die einzelnen Länderbehörden wachen eifersüchtig über ihre Hoheitsrechte, und letztlich sprechen auch die Fluggesellschaften nicht immer dieselbe Sprache. So kann es immer wieder passieren, dass Unberechtigte – wie in München zweimal hinter einander geschehen – in den Sicherheitsbereich gelangen oder es, wie in Hamburg, eine Person sogar ohne Bordkarte bis ins Innere einer abflugbereiten Passagiermaschine schafft.
Fazit – und da hat der Bundesverband Luftsicherheit, den es erst seit zwei Jahren gibt, eine Mammutaufgabe zu lösen: Föderalismus ist da abzuschaffen, wo er gefährlich wird. Die Befugnisse und Aufgaben der Bundespolizei müssen entsprechend erweitert werden.
Ich meine: Das alles muss zudem schnellstens geschehen. Bevor es zu einer Katastrophe kommt.
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